Gaijin Games Kft. hat erfolgreich die Übertragung der strittigen Domains activemattermerch.shop und activematter.game vom Antragsgegner Luong Van Thanh erwirkt. Der Antragsgegner hatte einen unbefugten Online-Shop eingerichtet, der offizielle Spielgrafiken und Logos verwendete, um gefälschte ACTIVE MATTER-Fanartikel zu verkaufen. Das WIPO-Panel ordnete die Übertragung der Domains an, nachdem der Antragsgegner es versäumt hatte, eine Stellungnahme zu dem Streitfall einzureichen.
Fall-Übersicht
| Fallnummer | D2025-4625 |
|---|---|
| Beschwerdeführer | Gaijin Games Kft. |
| Antragsgegner | Luong Van Thanh |
| Strittige Domain | activemattermerch.shop |
| Bedrohungstaktik | Gefälschte Shops |
| Entscheidungsdatum | 2026-01-07 |
| Panelist | Iris Quadrio |
| Ergebnis | Übertragung |
| Offizielle Quelle | https://www.wipo.int/amc/en/domains/search/text.jsp?case=D2025-4625 |
Reputations- und Geschäftsrisiken durch ausbeuterische Merchandising-Shops
Die taktische Registrierung von Domainnamen wie activemattermerch.shop unmittelbar nach einer Produkteinführung – wie dem Early-Access-Debüt des Spiels Active Matter am 9. September 2025 – stellt eine koordinierte Bedrohung dar, die darauf abzielt, die maximale Marketingdynamik auszunutzen. Durch die Einrichtung eines unbefugten digitalen Shops, der eine geschützte Marke mit Keywords hoher Suchabsicht kombiniert, fangen Akteure systematisch Suchanfragen ab und leiten begeisterte Verbraucher um. Die sofortige Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Logos, Screenshots und Werbegrafiken auf der Website vermittelt fälschlicherweise eine lizenzierte Einzelhandelspartnerschaft und setzt Markeninhaber einer ernsthaften Markenverwässerung sowie potenziellem kommerziellem Missbrauch aus.
Darüber hinaus instrumentalisiert der unbefugte Einsatz von Spielinhalten zur Simulation eines offiziellen Verkaufskanals das geistige Eigentum eines Herausgebers, um Vertrauen bei Verbrauchern vorzutäuschen. Der Betrieb eines täuschend ähnlichen Webshops zum Verkauf von unautorisierten Fanartikeln stellt kein redliches Angebot von Waren dar, sondern fungiert als betrügerische geschäftliche Aktivität. Für Markeninhaber schafft dies eine schwerwiegende Verwundbarkeit: Selbst ohne dokumentierte Belege für Kaufverluste mindert die Existenz eines nicht autorisierten Shops, der eine offizielle Zugehörigkeit behauptet, die Exklusivität der Marke und birgt das Risiko, die Marke mit minderwertigen Waren oder nicht erfüllten digitalen Transaktionen in Verbindung zu bringen.
Analyse der gescheiterten Verteidigung: Feststellungen des Panelisten zu Identität, legitimen Interessen und absichtlicher Verwirrung
Bei der Bewertung des ersten UDRP-Elements bestätigte die Einzel-Panelistin Iris Quadrio, dass Gaijin Games Kft. klare Rechte an der Marke ACTIVE MATTER durch mehrere Registrierungen nachgewiesen hat, einschließlich der Registrierung der Europäischen Union Nr. 018571549 vom 18. März 2022. Die strittigen Domains activemattermerch.shop und activematter.game enthalten die Marke des Beschwerdeführers vollständig. Nach etablierter UDRP-Präzedenz hebt das Hinzufügen des generischen Begriffs „merch“ und der jeweiligen generischen Top-Level-Domains (gTLDs) „.shop“ und „.game“ die verwirrende Ähnlichkeit nicht auf. Der Antragsgegner, Luong Van Thanh, bot keine Stellungnahme oder Argumente an, um diese Feststellungen anzufechten, sodass die Behauptungen des Beschwerdeführers bezüglich der verwirrenden Ähnlichkeit unwidersprochen blieben.
Bezüglich des zweiten Elements schloss das Versäumnis des Antragsgegners, eine Stellungnahme einzureichen, jegliche Möglichkeit aus, Rechte oder legitime Interessen an den strittigen Domains nachzuweisen. Der Beschwerdeführer konnte erfolgreich ein prima facie-Beweis erbringen, indem er aufzeigte, dass der Antragsgegner nicht unter den Namen bekannt ist, keine eigenen Markenrechte besitzt und keine Lizenz oder Autorisierung erhalten hat. Entscheidend war die Feststellung des Panels, dass die Nutzung von activemattermerch.shop zur Bereitstellung eines unautorisierten Shops – komplett mit kopierten Screenshots, Logos und Grafiken aus dem Videospiel – kein redliches Angebot von Waren oder Dienstleistungen darstellt. Die bewusste Nachahmung urheberrechtlich geschützter Markenmerkmale zur Simulation einer offiziellen Lizenzbeziehung untergräbt jeglichen Anspruch auf faire Nutzung oder legitime Geschäftstätigkeit.
Die Analyse der Bösgläubigkeit gemäß dem dritten Element konzentrierte sich auf das ausbeuterische Verhalten kurz nach dem Start des Spiels, eine Darstellung, der der Antragsgegner nicht widersprach. Die strittige Domain activemattermerch.shop wurde am 23. September 2025 registriert, kurz nachdem das Videospiel ACTIVE MATTER am 9. September 2025 in den Early Access ging. Die Panelistin stellte fest, dass die Registrierung dieser Domains so kurz nach dem Start, in Kombination mit der anschließenden Einrichtung eines gefälschten Merchandise-Shops, bewies, dass der Antragsgegner sich der Marke voll bewusst war. Durch den vorsätzlichen Versuch, Internetnutzer zu kommerziellem Gewinn durch eine simulierte Assoziation mit dem Beschwerdeführer zu locken, entsprach das Verhalten des Antragsgegners exakt den Kriterien der Bösgläubigkeit gemäß Paragraph 4(b)(iv) der Richtlinie.
Überprüfung der gescheiterten Verteidigung: Strategischer Nachweis von Identitätsdiebstahl und schneller Ausbeutung
Die Strategie des Beschwerdeführers war vor allem aufgrund der sofortigen Sicherung von Beweisen der Website und einer klaren Zeitleiste erfolgreich, die eine opportunistische Registrierung belegte. Durch die Sicherung von Screenshots der aktiven Website unter activemattermerch.shop, die die unbefugte Vervielfältigung von ACTIVE MATTER-Logos, Grafiken und Spiel-Screenshots zeigten, belegte Gaijin Games Kft. eindeutig eine unternehmerische Identitätsfälschung. Dieser empirische Nachweis eines gefälschten Verkaufskanals, der sich fälschlicherweise als offiziell lizenzierter Merchandise-Shop präsentierte, ließ dem Antragsgegner keinen Raum, ein redliches Warenangebot geltend zu machen. Dieses Ergebnis unterstreicht die absolute Notwendigkeit, forensische Beweise der Website sofort nach Entdeckung zu sichern, insbesondere im Umgang mit flüchtigen Shop-Konfigurationen, die leicht verändert oder offline genommen werden können.
Darüber hinaus nutzte der Beschwerdeführer effektiv die zeitliche Nähe zwischen dem Early-Access-Start des Videospiels am 9. September 2025 und der Registrierung der strittigen Domains am 23. September 2025. Dieses Zeitfenster von zwei Wochen unterstützte die Feststellung des Panels einer gezielten bösgläubigen Registrierung massiv. Der Antragsgegner, Luong Van Thanh, reichte keine Antwort auf die Beschwerde ein, sodass der Panelistin, Iris Quadrio, keine Beweise für legitime geschäftliche Aktivitäten oder Markenrechte vorlagen. Durch die Hervorhebung des koordinierten Erwerbs der „Marke-plus-Keyword“-Domain activemattermerch.shop zusammen mit der exakten Übereinstimmung activematter.game legte der Beschwerdeführer erfolgreich ein klares Muster der kommerziellen Ausbeutung offen, das der Antragsgegner nicht entkräften konnte.
Praktische Empfehlungen
- Etablieren Sie proaktive Domain-Überwachungszeitfenster rund um wichtige Markenmeilensteine – wie „Early Access“ oder Beta-Starts –, um bösgläubige Registrierungen (wie „activemattermerch.shop“) innerhalb der kritischen ersten Wochen der öffentlichen Veröffentlichung zu erkennen und anzugehen.
- Dokumentieren und zeitstempeln Sie sicher umfassende visuelle Beweise für unbefugte Webshops, insbesondere unter Erfassung jeglicher Verwendung von urheberrechtlich geschützten Grafiken, Spiel-Screenshots und offiziellen Logos, um schnell ein fundiertes prima facie-Beweisstück für Identitätsfälschung und Bösgläubigkeit aufzubauen.
- Führen Sie defensive Registrierungen für risikoreiche Top-Level-Domains (wie „.game“ oder „.shop“) und Kombinationen aus Marke und Keyword (z. B. „[Marke]merch“) vor öffentlichen Produkteinführungen durch, um opportunistische Registrierungen präventiv zu blockieren.
- Integrieren Sie detaillierte Nachweise für Urheberrechtsverletzungen in die UDRP-Beschwerde, um jeden potenziellen Anspruch auf ein „redliches Angebot von Waren“ direkt zu entkräften, indem Sie nachweisen, dass die Website des Antragsgegners vollständig auf gestohlenem geistigem Eigentum basiert, um eine offizielle Partnerschaft zu simulieren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Warum wurden die Domains ‚activemattermerch.shop‘ und ‚activematter.game‘ als verwirrend ähnlich zur Marke des Beschwerdeführers angesehen?
Das WIPO-Panel stellte fest, dass die strittigen Domains die Marke ‚ACTIVE MATTER‘ vollständig enthielten. Durch das Anhängen von Begriffen wie ‚merch‘ und die Verwendung der TLD ‚.game‘ schuf der Antragsgegner eine hohe Verwechslungsgefahr, da Nutzer diese Domains logischerweise mit den offiziellen Videospieleigenschaften von Gaijin Games Kft. in Verbindung bringen würden.
Wie konnte der Antragsgegner keine legitimen Rechte oder Interessen an den strittigen Domains nachweisen?
Der Antragsgegner reichte keine Stellungnahme zur UDRP-Beschwerde ein. Darüber hinaus stellte das Panel fest, dass der Betrieb einer Website, die urheberrechtlich geschützte Spielinhalte, Logos und Screenshots missbraucht, um sich als ‚offiziell lizenzierter‘ Shop auszugeben, kein redliches Angebot von Waren darstellt und somit jeglichen Anspruch auf ein legitimes Interesse ausschließt.
Welche Beweise reichten aus, um die Bösgläubigkeit des Antragsgegners zu belegen?
Die Bösgläubigkeit wurde durch den vorsätzlichen Versuch des Antragsgegners belegt, Internetnutzer zu kommerziellem Gewinn zu locken. Durch die Einrichtung eines unbefugten Shops, der kurz nach dem Early-Access-Start des Spiels einen offiziellen Verkaufskanal nachahmte, versuchte der Antragsgegner, den Ruf und den Goodwill der Marke ACTIVE MATTER auszunutzen.
Was war die taktische Folge des Versäumnisses des Antragsgegners, auf das WIPO-Verfahren zu reagieren?
Das Versäumnis des Antragsgegners, eine formelle Antwort einzureichen, führte zu einer Versäumnismitteilung durch das WIPO-Zentrum am 12. Dezember 2025. Ohne Verteidigung konnte das Panel auf Grundlage der von Gaijin Games Kft. vorgelegten Beweise entscheiden und ordnete schließlich die Übertragung beider strittigen Domainnamen auf den Beschwerdeführer an.
Haben Sie einen gefälschten Shop gefunden, der Ihre Marke nutzt?
Unautorisierte Merchandise-Shops tauchen oft während Markteinführungsphasen auf, um Einnahmen abzugreifen und den Markenruf zu schädigen. Wenn Sie Imitationsseiten sehen, die Ihre offiziellen Inhalte nachahmen, kann unser Team Ihnen helfen, Ihre UDRP-Berechtigung zu bewerten.
Dieser Fallbericht dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.



