5 Mai, 2026

WIPO ordnet Übertragung einer unbefugten .store-Domain, die auf LEGO-Marke abzielt

UDRP-Fälle

Im WIPO-Verfahren D2026-0752 erwirkte der dänische Spielwarenhersteller LEGO Holding A/S erfolgreich die Übertragung der streitgegenständlichen Domain legofun.store. Der Antragsgegner hatte die Domain registriert und genutzt, um einen unbefugten digitalen Shop zu betreiben, der offizielle Markenbilder zur Vermarktung von LEGO-Produkten verwendete. Der Panelist Ian Lowe ordnete die Übertragung der Domain an, da er die Registrierung als kommerzielle Ausnutzung der berühmten Marke in böser Absicht bewertete.

Fall-Übersicht

Fallnummer D2026-0752
Beschwerdeführer LEGO Holding A/S
Antragsgegner amen 01, fercus
Streitige Domain
legofun.store
Bedrohungstaktik Gefälschte Shops
Entscheidungsdatum 2026-04-10
Panelist Ian Lowe
Ergebnis Übertragung
Offizielle Quelle https://www.wipo.int/amc/en/domains/search/text.jsp?case=D2026-0752

DTC-Kanaldilution und Markteintrittsrisiken bei einzelhandelsspezifischen TLDs

Wenn etablierte Markeninhaber ihre Präsenz ausweiten oder versuchen, Direct-to-Consumer-Digitalkanäle in einzelhandelsorientierten Top-Level-Domains zu sichern, sind sie einer ständigen Gefahr durch unbefugte Registrierungen ausgesetzt. Die Registrierung von legofun.store durch einen Drittanbieter verdeutlicht, wie Akteure in böser Absicht berühmte Marken unter Verwendung beschreibender Schlüsselbegriffe in handelsorientierten TLDs wie .store ins Visier nehmen. Durch die Eröffnung eines digitalen Shops unter dem Namen ‚LegoFun‘, der offizielle Produktbilder verwendete, positionierte sich der Betreiber so, dass er organischen Suchverkehr von Verbrauchern abfangen konnte. Dieser unbefugte Markteintritt verwässert direkt die Kontrolle der Marke über ihre digitalen Vertriebskanäle und leitet möglicherweise Verbraucher um, die nach legitimen Einzelhandelszielen suchen.

Der Einsatz von digitalen Nachahmer-Shops unter Verwendung authentischer Produktbilder stellt ein ernstes Risiko für den Markenwert und das Kundenvertrauen dar, selbst wenn keine konkreten Transaktionsschäden dokumentiert sind. In diesem Streitfall konnte zwar nicht zweifelsfrei geklärt werden, ob es sich bei den angebotenen Waren um Fälschungen oder unbefugte Parallelimporte handelte, doch die visuelle Nachahmung reichte aus, um Verbraucher irrezuführen. Wenn Betreiber in böser Absicht zudem formelle Unterlassungsaufforderungen ignorieren, zwingt die lang anhaltende Online-Präsenz dieser unbefugten Seiten die Markeninhaber zu reaktiven Rechtskosten. Wird nicht zügig gegen solche einzelhandelsspezifischen Rechtsverletzungen vorgegangen, kann dies zum Verlust von digitalem Marktanteil führen und die Unterscheidungskraft der Hauptmarke in aufstrebenden Online-Einzelhandelskategorien schwächen.

Warum die Strategie des Beschwerdeführers Erfolg hatte und die Beweislage des Falls

Die Durchsetzungsstrategie der LEGO Holding A/S war vor allem deshalb erfolgreich, weil Beweise proaktiv gesichert wurden, bevor die streitgegenständliche Domain legofun.store ihre Auflösung auf eine aktive Website einstellte. Vor Einreichung der Beschwerde sicherte der Vertreter des Beschwerdeführers eindeutige Nachweise dafür, dass der Antragsgegner, amen 01, fercus, einen unbefugten Shop unter der Überschrift ‚LegoFun‘ betrieb. Dieser Online-Shop zeigte Bilder offizieller LEGO-Produkte und gab vor, eine breite Palette dieser Produkte zum Verkauf anzubieten. Durch die Vorlage dieser Beweise über die aktive Nutzung beim WIPO Arbitration and Mediation Center verhinderte der Beschwerdeführer, dass sich der Antragsgegner durch den Übergang zu einem passiven Haltezustand seiner Haftung entzog, wodurch eine klare Beweislage für kommerzielle böse Absicht gemäß Paragraph 4(b)(iv) der Policy geschaffen wurde.

Der taktische Einsatz von Unterlassungsaufforderungen im November 2025 durch den Beschwerdeführer stärkte ebenfalls die rechtliche Basis für die Übertragung. Das Ausbleiben einer Antwort auf diese Mitteilungen, kombiniert mit der anschließenden Säumnis im Verwaltungsverfahren, unterstrich das Fehlen von Rechten oder berechtigten Interessen des Antragsgegners. Aus Sicht des Markenschutzes ist es essenziell, unbefugte einzelhandelsorientierte Domains wie .store ins Visier zu nehmen, da diese spezifischen Endungen direkt auf Verbraucher abzielen, die authentische Waren erwerben möchten. Durch den Nachweis, dass der Antragsgegner weder die Oki Data-Kriterien erfüllte noch ein bona fide-Angebot von Waren darlegen konnte, ermöglichte der Beschwerdeführer es dem Panelisten Ian Lowe, zu entscheiden, dass der Antragsgegner lediglich die berühmte Marke LEGO neben dem beschreibenden Suffix ‚fun‘ ausnutzte, um Verbraucher zur kommerziellen Bereicherung zu täuschen.

Praktische Empfehlungen

  • Überwachen Sie proaktiv und sichern Sie gezielt defensive Registrierungen in einzelhandelsorientierten generischen Top-Level-Domains (gTLDs) wie .store und .shop, um Direct-to-Consumer-Kanäle vor unbefugten Shops zu schützen, die auf Ihre Hauptmarke abzielen.
  • Archivieren und sichern Sie systematisch umfassende digitale Beweise – einschließlich Screenshots von Produktlisten, Preisen und Markennutzungen – unmittelbar nach Entdeckung, um die Oki Data-Kriterien zu erfüllen und böse Absichten in späteren UDRP-Verfahren nachzuweisen.
  • Setzen Sie die Einreichung einer formellen UDRP-Beschwerde fort, selbst wenn ein Rechtsverletzer eine unbefugte E-Commerce-Seite nach Erhalt einer Unterlassungsaufforderung deaktiviert, um eine dauerhafte Übertragung der Domain zu sichern und zu verhindern, dass diese reaktiviert oder an einen anderen Akteur in böser Absicht übertragen wird.
  • Etablieren Sie eine automatisierte Markenüberwachungsmatrix, die neue Registrierungen kennzeichnet, die Kernmarken mit gängigen Einzelhandels- oder Werbebegriffen (wie ‚fun‘, ‚outlet‘ oder ‚deals‘) in Verbindung mit kommerziellen Domain-Endungen kombinieren.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum wurde die Domain ‚legofun.store‘ als verwechslungsfähig ähnlich zur Marke LEGO angesehen?

Der Panelist stellte fest, dass der Domainname die berühmte Marke LEGO in ihrer Gesamtheit enthält, was ausreicht, um eine verwechslungsfähige Ähnlichkeit unter der UDRP zu begründen, selbst unter Hinzunahme des beschreibenden Begriffs ‚fun‘ und der TLD ‚.store‘.

Welche Beweise belegten, dass der Antragsgegner keine legitimen Rechte oder Interessen an der Domain hatte?

Der Antragsgegner erfüllte nicht die Oki Data-Kriterien, die von einem Wiederverkäufer verlangen, seine Beziehung zur Marke korrekt offenzulegen und sich nicht als Markeninhaber auszugeben. Der Antragsgegner antwortete nicht auf die Beschwerde und erbrachte keine Beweise für ein bona fide-Angebot von Waren.

Wie stellte das Panel fest, dass der Antragsgegner in böser Absicht handelte?

Das Panel kam zu dem Schluss, dass der Antragsgegner die Domain gemäß Paragraph 4(b)(iv) der Policy in böser Absicht registriert und genutzt hat, indem offizielle LEGO-Markenbilder auf einer unbefugten Website verwendet wurden, um Verbraucher zu täuschen und die Bekanntheit der Marke LEGO kommerziell auszunutzen.

Was ist die strategische Schlussfolgerung hinsichtlich der Entscheidung des Antragsgegners, die Website während des Verfahrens zu stoppen?

Die Entscheidung des Antragsgegners, den Betrieb einzustellen und Unterlassungsaufforderungen zu ignorieren, schützte die Domain nicht. Unter der UDRP bleibt die aktive Darstellung von Nachahmer-Shops ein Beweis für böse Absicht, unabhängig davon, ob die Seite vor der endgültigen Entscheidung abgeschaltet wurde.

Einen gefälschten Shop gefunden, der Ihre Marke nutzt?

Einzelhandelsorientierte Domains wie .store werden häufig genutzt, um unbefugte Shops zu hosten, die Ihren Markenwert verwässern und Verbraucher verwirren. Wenn Sie eine Seite identifiziert haben, die Ihre Produktbilder oder Ihr E-Commerce-Erlebnis spiegelt, können wir eine vorläufige UDRP-Eignungsprüfung durchführen, um Sie bei der Sicherung der Domain zu unterstützen.

Takedown-Prüfung anfordern

Kontaktieren Sie uns
Wir finden die beste Lösung für Ihr Unternehmen.

    Vielen Dank für Ihre Anfrage!
    Wir melden uns innerhalb von 5 Stunden bei Ihnen!
    Image