3 Juni, 2026

Unbefugte Nachahmung des US-Marktes durch Nachbildung der Marke Mixue Ice Cream & Tea

UDRP-Fälle

Mixue Bingcheng Co., Ltd. hat den Domainnamen mixueus.com von einem vietnamesischen Antragsgegner zurückerhalten, der die US-Präsenz der Marke nachahmte. Der Antragsgegner verwendete offizielle Logos und Produktfotos auf einer Website, die vorgab, Informationen zu Ladenstandorten bereitzustellen. Das Gremium wertete dies als Registrierung und Nutzung in böser Absicht.

Fall-Übersicht

Fallnummer D2025-5056
Beschwerdeführer Mixue Bingcheng Co., Ltd.
Antragsgegner Hiep Nguyen, Hiep Nguyen
Streitige Domain
mixueus.com
Bedrohungstaktik Geografische Nachahmung (Geographic Mimicry)
Entscheidungsdatum 28.01.2026
Panelist Karen Fong
Ergebnis Transfer
Offizielle Quelle https://www.wipo.int/amc/en/domains/search/text.jsp?case=D2025-5056

Marktexpansionsrisiko und Markeneinheitlichkeit

Die Registrierung von mixueus.com stellt ein konzentriertes kommerzielles Risiko durch geografische Nachahmung dar, das gezielt auf die potenzielle oder tatsächliche Expansion des Beschwerdeführers in die Vereinigten Staaten abzielt. Durch die Kombination der Marke MIXUE mit dem Länderkennzeichen „us“ schuf der Antragsgegner eine digitale Zielseite, die fälschlicherweise eine offizielle unternehmerische Genehmigung für einen spezifischen regionalen Markt suggerierte. Diese Taktik wurde durch die unbefugte Darstellung des Schneemann-Logos und der Produktabbildungen des Beschwerdeführers verstärkt, was dazu diente, Verbraucher über die Interaktion mit einem offiziellen Franchise-Portal zu täuschen. Für ein globales Unternehmen mit über 45.000 Verkaufsstellen ist die Wahrung einer einheitlichen, kontrollierten Markenstimme unerlässlich; unbefugte Websites, die Standortdaten aggregieren, können versehentlich veraltete oder falsche Franchise-Details veröffentlichen, was das Kundenvertrauen untergräbt und den internationalen Ruf der Marke schädigt.

Darüber hinaus zeugt die Verwendung der offiziellen Unternehmenshistorie in der Fußzeile der Website durch den Antragsgegner – unter Hinweis auf die chinesischen Ursprünge der Marke im Jahr 1997 – von einem kalkulierten Versuch, die wahrgenommene Legitimität der Seite zu erhöhen. Obwohl der Antragsgegner in informellen Mitteilungen an das WIPO Center behauptete, der Zweck der Website bestehe lediglich in der Bereitstellung von Informationen über US-Standorte, umgeht diese selbsternannte Rolle als Informationsanbieter offizielle Kommunikationskanäle des Unternehmens. Solche Drittanbieter-Websites verfügen häufig nicht über die Sicherheitsprotokolle und Datengenauigkeit offizieller Plattformen und stellen eine Gefahr für den Markenwert dar. Die Bereitschaft des Antragsgegners, die Domain während des Verfahrens zu übertragen, deutet auf die Anerkennung des Fehlens legitimer Rechte hin; dennoch ermöglichte die anfängliche Aktivitätsphase die potenzielle Umleitung von Datenverkehr und die Verwässerung der Marke MIXUE in einem wichtigen geografischen Gebiet.

Geografische Nachahmung und unbefugter Einsatz von Assets als Beleg für böse Absicht

Der Beschwerdeführer konnte den Nachweis der bösen Absicht erbringen, indem er die umfassende Nachahmung der Markenidentität von MIXUE durch den Antragsgegner dokumentierte, um den US-Markt anzugreifen. Die Strategie stützte sich auf die überzeugenden Beweise der Website des Antragsgegners, auf der das geschützte Schneemann-Logo und die offiziellen Produktbilder des Beschwerdeführers prominent dargestellt wurden. Durch die Kombination der Marke mit dem geografischen Suffix „us“ schuf der Antragsgegner eine täuschende digitale Präsenz, die wie eine offizielle regionale Niederlassung der nach Anzahl der Verkaufsstellen weltweit größten Restaurantkette aussah. Das Gremium bewertete diese unbefugte Verwendung von Marken und Logos auf der Landingpage der streitigen Domain als klaren Indikator dafür, dass der Antragsgegner beabsichtigte, aus dem Ruf des chinesischen Franchise-Unternehmens, das weltweit über 45.000 Geschäfte betreibt, Kapital zu schlagen.

Der rechtliche Erfolg wurde durch die informellen Mitteilungen des Antragsgegners an das WIPO Center weiter gefestigt. Während der Antragsgegner behauptete, die Seite diene der Information über US-Standorte, scheiterte diese Verteidigung, da die Seite nicht zur Nutzung der Marke oder des Logos von MIXUE autorisiert war. Die Bereitschaft des Antragsgegners, die Domain während dieser informellen Austausche zu übertragen, diente als zusätzlicher Beweis dafür, dass er kein wesentliches Recht oder legitimes Interesse an dem Namen besaß. Für Markeninhaber zeigt dieser Fall, dass geografische Nachahmung – die Kopplung einer Marke mit einem Länderidentifikator – als hochriskante Taktik der Identitätsübernahme behandelt wird, insbesondere wenn der Antragsgegner Fußzeileninformationen und Gründungsdaten der legitimen Marke repliziert, um Verbraucher hinsichtlich des Zeitpunkts von Markteintritten in die Irre zu führen.

Praktische Empfehlungen

  • Priorisieren Sie die Registrierung von Domains der Form ‚[Marke] + [Geografische Region]‘ (z. B. mixueus.com) während der internationalen Expansion, um zu verhindern, dass Dritte den digitalen Fußabdruck neuer regionaler Märkte besetzen.
  • Sichern Sie zeitgestempelte Beweise für die unbefugte Verwendung spezifischer visueller Identifikatoren – wie des Schneemann-Logos oder Produktabbildungen –, um nachzuweisen, dass der Antragsgegner absichtlich die Aufmachung (Trade Dress) der Marke nachahmt, anstatt allgemeine Informationen bereitzustellen.
  • Überwachen Sie ‚informative‘ Websites von Dritten, die Unternehmenshistorien oder Geschäftszahlen kopieren (z. B. ‚45.000 Geschäfte weltweit‘), da diese wortwörtliche Verwendung von Unternehmensdaten ein starker Beweis für böse Absicht und tatsächliche Kenntnis des Beschwerdeführers ist.
  • Nutzen Sie informelle Kommunikationsangebote des Antragsgegners zur Domainübertragung als Beweis für das Fehlen von Rechten oder legitimen Interessen, während Sie gleichzeitig das formale UDRP-Verfahren aufrechterhalten, um einen sauberen Eigentumsübergang über den Registrar sicherzustellen.
  • Prüfen Sie Fußzeilen auf Websites mit Rechtsverletzungen auf Erwähnungen des Gründungsdatums oder des Franchise-Modells der Marke, da diese Details die spezifische Absicht des Antragsgegners belegen, den etablierten geschäftlichen Ruf des Beschwerdeführers anzugreifen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum wurde die Domain ‚mixueus.com‘ als verwechslungsrelevant ähnlich zur Marke Mixue angesehen?

Die Domain ‚mixueus.com‘ wurde als verwechslungsrelevant ähnlich eingestuft, da sie die Marke ‚MIXUE‘ in ihrer Gesamtheit enthält, gepaart mit dem Suffix ‚us‘, was fälschlicherweise eine offizielle Verbindung zu den US-Aktivitäten der Marke suggeriert.

Wie konnte der Antragsgegner keine legitimen Rechte an dieser Domain begründen?

Der Antragsgegner besaß keinerlei Autorisierung von Mixue Bingcheng Co., Ltd. zur Nutzung des Namens, des Schneemann-Logos oder der Produktbilder. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass der Antragsgegner keine Rechte oder legitimen Interessen hatte, da die Website ein unbefugter Versuch war, sich als das offizielle Franchise-Unternehmen auszugeben.

Welche Beweise belegten, dass die Domain in böser Absicht registriert und genutzt wurde?

Die böse Absicht wurde durch die unbefugte Nutzung des offiziellen Markenlogos und der proprietären Produktbilder durch den Antragsgegner belegt, um eine Unternehmenspräsenz vorzutäuschen. Indem der Antragsgegner vorgab, ohne Genehmigung Informationen über US-Standorte bereitzustellen, versuchte er, vom Ruf der Marke für eigene, nicht autorisierte Zwecke zu profitieren.

Was war das praktische Ergebnis dieses UDRP-Falls?

Nachdem das Gremium entschieden hatte, dass dem Antragsgegner legitime Interessen fehlten und er in böser Absicht gehandelt hatte, wurde die Übertragung der Domain ‚mixueus.com‘ vom Antragsgegner auf den Beschwerdeführer, Mixue Bingcheng Co., Ltd., angeordnet.

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