20 Februar, 2026

Kimley-Horn and Associates geht erfolgreich gegen Typosquatting-Domain vor

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Kimley-Horn and Associates, Inc. leitete ein Verfahren gegen Jon Baxter und eine als kimlery-horn llc aufgeführte Einheit bezüglich des Domainnamens <kimlery-horn.com> ein. Die Beschwerdeführerin, ein führendes Ingenieur- und Designberatungsunternehmen, machte geltend, dass die Registrierung ein unbefugter Versuch sei, ihre etablierte berufliche Reputation auszunutzen. Sie argumentierte, dass die Domain gezielt darauf ausgelegt war, ihre Corporate Identity widerzuspiegeln, was zu einer potenziellen Täuschung von Kunden und Partnern führen könnte, die die tatsächliche Webadresse des Unternehmens falsch eingeben könnten.

Begründung für die Übertragung

  1. Die Adresse <kimlery-horn.com> enthält die gesamte Marke der Beschwerdeführerin mit dem Zusatz eines einzigen zusätzlichen Buchstabens, „r“. Diese spezifische Modifikation ist ein klassisches Beispiel für Typosquatting, bei dem eine Domain registriert wird, um häufige Tippfehler von Internetnutzern auszunutzen, die nach einem bestimmten Unternehmen suchen. Da der Name so markant ist, ist es unwahrscheinlich, dass die Abweichung versehentlich erfolgte.
  2. Es gibt keine Beweise dafür, dass der Antragsgegner eine legitime Verbindung zu dem Namen hat oder von der Beschwerdeführerin autorisiert wurde, ihn zu verwenden. Die Verwendung eines Unternehmensnamens, der die Marke der Beschwerdeführerin nachahmt, deutet auf einen Versuch hin, sich als das Unternehmen auszugeben, anstatt eine eigenständige Geschäftspräsenz aufzubauen. Der Antragsgegner legte keinen Beweis für ein gutgläubiges (bona fide) Angebot von Waren oder Dienstleistungen unter diesem spezifischen Namen vor.
  3. Die Registrierung einer Domain, die nahezu identisch mit einer bekannten Marke für professionelle Dienstleistungen ist, deutet auf eine klare Täuschungsabsicht hin. Durch die Verwendung dieser Adresse schafft der Antragsgegner eine Situation, in der Besucher fälschlicherweise glauben könnten, sie stünden mit der tatsächlichen Kimley-Horn and Associates, Inc. in Kontakt, was zur missbräuchlichen Verwendung sensibler Informationen oder anderen betrügerischen Aktivitäten führen könnte.

Beweise für eine Täuschungsabsicht

Der Antragsgegner registrierte die Domain unter einem Geschäftsnamen – „kimlery-horn llc“ –, was zusätzlich auf das Bestreben hindeutet, als legitime Zweigstelle der Beschwerdeführerin zu erscheinen. Diese bewusste Nachahmung deutet darauf hin, dass die Domain gezielt erworben wurde, um von der Verwechslungsgefahr in der Öffentlichkeit und dem Firmenwert (Goodwill) des etablierten Unternehmens zu profitieren. Ein solches Verhalten ist ein klares Indiz dafür, dass die Registrierung erfolgte, um den Geschäftsbetrieb der Beschwerdeführerin zu stören und den Internetverkehr umzuleiten.

Die Bedeutung der Überwachung von Markenvarianten

Dieser Fall unterstreicht die Risiken, die von „Near-Miss“-Domain-Registrierungen ausgehen. Für professionelle Dienstleistungsunternehmen kann bereits eine Abweichung um einen einzigen Buchstaben dazu genutzt werden, Betrug zu ermöglichen oder die digitale Integrität einer Marke zu schädigen. Eine proaktive Überwachung von Varianten eines Unternehmensnamens ist unerlässlich, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte ähnliche digitale Räume besetzen, und um das zu den Kunden aufgebaute Vertrauen zu schützen.
Wenn Sie Ihre Marke vor Typosquatting oder unbefugten Registrierungen schützen möchten, kann das ClaimOn-Team Sie bei der Prüfung Ihrer digitalen Vermögenswerte und der Verwaltung des Rückführungsprozesses für täuschende Domains unterstützen.

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